Courtehouse - Gericht

Versicherungsvertragsrechtsschutz





Wer als Unternehmer eine Firmenrechtsschutzpolice abschließt, der muss wissen, dass der so genannte Vertragsrechtsschutz meist nicht in den Policen abdeckt. Schließt der Unternehmer also Verträge für den Betrieb ab und es kommt daraus zu Streitigkeiten, so steht er ohne Versicherungsschutz da. Auch ein Versicherungsvertrag fällt daher unter diesen Ausschluss. Daher empfielt sich die Deckungserweiterung (Versicherungsvertragsrechtsschutz. Diese Deckungserweiterung führt dazu, dass die Kosten, welche aufgrund eines Rechtsstreites aus einem Versicherungsvertrages heraus entstehen, gedeckt sind. Da Versicherungsgesellschaften natürlich kein Kostenrisiko zu scheuen um Ihre Interessen durch zusetzen, sind Sie mit dieser Versicherungsform auf der sicheren Seite.

Fallbeispiele

Sie schließen für Ihr Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung ab. Es kommt zuum Schadenfall. Der Versicherer lehnt allerdings eine Schadenersatzleistung ab, da angebliche keine Deckung besteht. Die Höhe des Schadens beläuft sich auf 50.000,00 Euro, welcher nun nicht übernommen wird. Dies würde die Existenz des Unternehmens in Gefahr bringen. Sie verklagen die Versicherung auf Deckung des Versicherungsfalles. Im Gerichtsprozess wird klar, dass hier durchaus Deckung besteht und der Versicherer in die Schadenregulierung eintreten muss.

Sie haben für Ihr Betriebsgebäude eine Feuerversicherung abgeschlossen. Es kommt zu einem großen Schadenfall und sie melden den Versicherungsschaden bei Ihrem Feuerversicherer. Die Schadenhöhe beläuft sich auf 100.000,00 Euro. Der Versicherer verneint die Leistung, da sie den Schaden grob fahrlässig herbei geführt hätten. Sie suchen nun anwaltlichen Rat. Im späteren Gerichtsprozess wird durch ein Gutachten bestätigt, dass der Versicherungsfall grob fahrlässig herbei geführt wird. Allerdings ist der Versicherer nach dem Versicherungsvertragsgesetzt nur berechtigt, den Schaden nach dem Grade des Verschuldens zu kürzen und ist nicht komplett leistungsfrei. Das Gericht entscheidet eine Quotelung von 50% und der Versicherer muss dadurch 50.000,00 Euro übernehmen. Sie haben für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Einer Ihrer Mitarbeiter hat nun einen Unfall und erhofft eine Invaliditätsleistung. Der mit der Invaliditätsfeststellung beauftragte Arzt stellt aber fest, dass eine solche Invalidität nicht gegeben ist und daher keine Leistung fällig wird. Trotz Widerspruch gegen diese Feststellung bleibt der Versicherer bei der Deckungsverneinung. Erst durch das Einschalten eines weiteren Gutachters und einer Klage vor Gericht, lenkt der Versicherer ein und reguliert 35.000,00 Euro an den Verunfallten.

Fazit

Die Versicherer sind meist sehr finanzstark und unterhalten eigene Rechtsabteilungen. Der Versicherungsnehmer hat daher meist die schlechteren Karten,wenn es darum geht, sein Recht durchzusetzen. Mit dem Baustein Versicherungsvertragsrechtsschutz können Sie bei Streitigkeiten mit dem Versicherer auf gleicher Augenhöhe streiten ohne die unter Umständen enormen Kosten tragen zu müssen.