Courtehouse - Gericht

Rechtsschutz Unterhalt





Wenn der Unterhalt strittig ist, kann das schnell teuer werden. Daher ist eine Rechtsschutz Unterhalt zu empfehlen. Die Unterhaltsrechtsschutz bietet Ihnen folgende Vorteile:

- Leistungsstarkte Absicherung Ihrer ganzen Familie (außer zwischen Eheleuten)
- Außergerichtliche, sowie gerichtliche Streitigkeiten sind versichert
- Die Versicherungssumme beträgt bis zu 30.000.-- Euro

Wer ist versichert?

Versichert ist der Versicherungsnehmer und die ganze Familie. Nur Streitigkeiten zwischen Eheleuten sind nicht mitversichert. Dies kann über eine Scheidungsrechtsschutz versichert werden.

Was kann passieren?


Ihre Ex-Freundin klagte Unterhalt für Ihr Kind ein. Sie gehen aber davon aus, dass Sie nicht der Vater sind. Eine Unterhaltsrechtsschutz hilft!

Ihr Sohn klagt Unterhalt ein, für eine weitere, nicht mehr erforderliche Ausbildung. Rechtsschutz Unterhalt hilft!

Ihre Eltern sind sehr alt und müssen ins Altenheim. Das Sozialamt verlangt von Ihnen nun Unterhalt. Rechtsschutz Unterhalt hilft!

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Diese beträgt bei Unterhaltsrechtsschutz 30.000.-- Euro je Rechtsschutzfall

Gibt es Wartezeiten?

Die Wartezeit beträgt ein Jahr nach Vertragsabschluß.

Muss eine Selbstbeteiligung vereinbart werden?

Ja, diese beträgt 250.-- Euro je Rechtsschutzfall.

Ein praktischer Fall eines Betroffenen:

An einem Samstag flatterte mir ein Anschreiben eines Anwaltes meiner Exfreundin ins Haus. Ich wurde aufgefordert Unterhalt für meinen Sohn zu bezahlten. Nur wusste ich bis dato nichts von meinem Vaterglück. Zum Glück hatte ich in meinem Vertrag den Rechtsschutz - Unterhalt integriert. So konnte ich mir den nötigen Rechtsbeistand leisten. Nach einem Vaterschaftstest stellte sich dann auch heraus, dass ich nicht der Vater des Kindes war. Die Eltern eines Versicherungsnehmers werden pflegebedürftig und das Sozialamt fordert nun Unterhalt ein. Nun wissen Sie aber, dass alle Geschwister unterhaltspflichtig sind. Ob wirklich gezahlt werden muss hängt sowohl vom eigenen Einkommen ab (bei Verheirateten 3.240,0 Euro), als auch vom eigenen Vermögen (25.000,00 Euro bei Hausbesitzern, 75.000,00 Euro für Nicht- Hausbesitzer). Da Sie die Vermögensverhältnisse kennen, sind sie der Meinung, auch die Geschwister müssten Unterhalt leisten. Insofern lassen Sie sich vom Anwalt beraten, welcher Ihre Forderung dann auch vor Gericht durchsetzen kann.

Wer bietet eine Rechtsschutzversicherung an, welche auch den Unterhalt mit einschließt?

Rechtsschutz bei Unterhaltsfragen bieten nur sehr wenige Anbieter an. So zum Beispiel die ARAG Versicherung. Der Tarif heißt: Unterhalts-Rechtsschutz.