|
|
Rechtsschutzversicherung Vergleich - Das Preisvergleich Portal
PrivatrechtsschutzHier ist der private und berufliche Bereich des Versicherungsnehmers versichert. Der Ehepartner oder der im Versicherungsschein benannte Lebenspartner ist ebenfalls versichert. Es darf keine selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers, des Eheparters oder des benannten Lebenspartners vorliegen.Sonst ist ein Privatrechtsschutz für Nichtselbständige nicht möglich. Es sei denn der Jahresumsatz liegt bei unter 6.000 Euro pro Jahr. Mitversichert im Privatrechtsschutz sind die minderjährigen und unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, soweit Sie keiner auf Dauer angelegten Tätigkeit nachgehen und dafür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Eine Privatrechtsschutz kann man sowohl einzeln, als auch in Kombination mit anderen Rechtsschutzarten abschließen Versicherte Leistungarten:- Schadenersatzrechtsschutz Fallbeispiele:Sie beauftragen einen Handwerker,
zur Renovierung Ihres Hauses. Die Arbeiten werden allerdings
mangelhaft ausgeführt. Der Handwerker ist nicht bereit, die
Rechnung zu kürzen. Sie verklagen Ihn. Eine
Privatrechtsschutz hilft hier.
|
|||||||||||