Courtehouse - Gericht

Privatrechtsschutz





Hier ist der private Rechtsschutz des Versicherungsnehmers versichert. Der Ehepartner oder der im Versicherungsschein benannte Lebenspartner ist ebenfalls versichert. Mitversichert im Privatrechtsschutz sind die minderjährigen und unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, soweit Sie keiner auf Dauer angelegten Tätigkeit nachgehen und dafür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Hier ist aber ein Blick in die Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter sinnvoll, da diese Regelung abweichen. Eine Privatrechtsschutz kann man sowohl einzeln, als auch in Kombination mit anderen Rechtsschutzarten abschließen.

Versicherte Leistungarten:

Fallbeispiele:

Sie beauftragen einen Handwerker, zur Renovierung Ihres Hauses. Die Arbeiten werden allerdings mangelhaft ausgeführt. Der Handwerker ist nicht bereit, die Rechnung zu kürzen. Sie verklagen Ihn. Eine Privatrechtsschutz hilft hier.

Sie bestellen im Internet einen neuen Computer. Als dieser geliefert wird, hat dieser erhebliche Mängel. Der Händler ist nicht bereit, den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Der Privatrechtsschutz hilft Ihnen beim Durchsetzen Ihrer Ansprüche gegen den Online-Händler.

Ein möglicher Versicherungsfall wäre folgender: Sie melden Ihrer Hausratversicherung einen Schadenfall, welche diese nicht regulieren möchte. Sie ziehen allerdings vor Gericht, weil Sie mit dieser Schadenablehnung nicht einverstanden sind. Hier hilft Ihnen die Privat Rechtsschutz weiter.

Sie buchen eine Reise. Am Urlaubsort müssen Sie feststellen, dass das Hotel und die Umgebung so gar nicht dem entsprechen, was bei Buchung der Reise versprochen wurde. Sie können nun Ihre Rechtsschutzversicherung nutzen, um gegen den Reiseveranstalter zu klagen, wenn dieser nicht bereit ist, den Reisepreis zu mindern.

Versicherte Kosten

Kommt es zu einem Rechtsstreit sind veschiedene Kosten vorprogrammiert. Eine Privatrechtsschutz übernimmt in der Regel die Kosten des Anwaltes inkl. etwaiger Reisekosten und Auslagen. Weiterhin werden Gerichtskosten übernommen. Falls ein Sachverständiger eingeschaltet werden muss, so werden auch diese Kosten übernommen. Soweit eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, so wird diese von den Gesamtkosten abgezogen und dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt.

Fazit

Betrachten Sie die Rechtsschutzversicherung als wichtigen Bestandteil Ihrer Risikoabsicherung. Ziehen Sie einen Abschluss aber nur in Betracht, wenn Haftpflichtrisiken, wichtige Vermögenswerte und die eigene Arbeitskraft abgesichert sind.