Privatrechtsschutz

Hier ist der private und berufliche Bereich des Versicherungsnehmers versichert. Der Ehepartner oder der im Versicherungsschein benannte Lebenspartner ist ebenfalls versichert. Es darf keine selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers, des Eheparters oder des benannten Lebenspartners vorliegen.Sonst ist ein Privatrechtsschutz für Nichtselbständige nicht möglich. Es sei denn der Jahresumsatz liegt bei unter 6.000 Euro pro Jahr. Mitversichert im Privatrechtsschutz sind die minderjährigen und unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, soweit Sie keiner auf Dauer angelegten Tätigkeit nachgehen und dafür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Eine Privatrechtsschutz kann man sowohl einzeln, als auch in Kombination mit anderen Rechtsschutzarten abschließen

Versicherte Leistungarten:

- Schadenersatzrechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags -u. Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutzversicherung
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten - Rechtsschutz
- Beratungs Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrecht

Fallbeispiele:

Sie beauftragen einen Handwerker, zur Renovierung Ihres Hauses. Die Arbeiten werden allerdings mangelhaft ausgeführt. Der Handwerker ist nicht bereit, die Rechnung zu kürzen. Sie verklagen Ihn. Eine Privatrechtsschutz hilft hier.

Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis, welches zu Unrecht sehr schlecht ausfüllt. Ihr Arbeigeber ist nicht bereit, es zu korrigieren. Sie verklagen Ihn. Der Berufsrechtsschutz zahlt hier die Kosten.

Sie bestellen im Internet einen neuen Computer. Als dieser geliefert wird, hat dieser erhebliche Mängel. Der Händler ist nicht bereit, den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Der Privatrechtsschutz hilft Ihnen beim Durchsetzen Ihrer Ansprüche gegen den Online-Händler.

Betrachten Sie die Rechtsschutzversicherung nicht als Ergänzungsverischerung, sondern als wichtigen Bestandteilt Ihrer Risikoabsicherung. Der Privat- u. Berufsrechtsschutz ist ähnlich hoch zu bewerten, wie eine Kasko bei einem neuen Auto oder die Arbeitslosenversicherung bei einer Kreditablösung.