Courtehouse - Gericht

Immobilienrechtsschutz





Der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter und Nutzungsberechtiger von Gebäuden und Grundstücken gil tversichert. Der Immobilienrechtsschutz, auch Wohnungs u. Grundstücksrechtsschutz genannt, wird tariflich unterschieden:

1) gemietete oder selbstgenutze eigene Wohnungen oder Gewerbeimmobilien
2) vermietete Wohneinheiten oder Gewerbeimmobilien.

Der Immobilienrechtsschutz kann entweder als eigenständiges Produkt abgeschlossen werden oder zusammen mit anderen Kombiprodukten, wie beispielsweise dem Privat-Berufs- oder Verkehrsrechtsschutz. In der Regel gilt der Versicherungsschutz nach einer 3 Monatigen Wartezeit. Diese entfällt, wenn der Rechtsschutzvertrag nahtlos an einen bestehenden Rechtsschutzvertrag anschließt. Wer sich vor Streitigkeiten, welche aus dem Bereich Wohnungs- und Grundstücksrecht ergeben können, absichern möchte, der sollte sich zum Thema Immobilienrechtsschutz beraten lassen.

Versicherte Leistungsarten

Fallbeispiel:

Sie sind Mieter einer Wohnung. Der Vermieter erhöht ohne Vorankündigung die Miete um 30%. Sie sind der Meinung, dass dies nicht rechtens ist und möchten dies durch einen Anwalt prüfen lassen. Der Anwalt empfiehlt eine Klage vor Gericht. Im Gerichtsprozess wird die Mieterhöhung als nicht rechtmäßig bezeichnet und der Vermieter muss die Erhöhung zurücknehmen.

Sie haben Geburtstag und laden Gäste zu sich ein. Zu später Stunde klingelt die Polizei und ermahnt Sie, dass der Geräuschpegel zu hoch sei und sich die Nachbarn gestört fühlen. Ein paar Tage später erhalten Sie Nachricht vom Ordnungsamt und sie sollen eine Gelduße wegen der Ordnungswidrigkeit bezahlen. Dies möchten Sie aber nicht hinnehmen und es kommt zum Gerichtsfall. Hier wird festgestellt, dass sie tatsächlich gegen die Nachtruhe verstoßen haben und Sie müssen die Ordnungswidrigkeit begleichen.

Sie schließen einen auf 5 Jahren befristeten Mietvertrag als Privatperson ab. Nach 5 Jahren sollen Sie ausziehen. Sie erkundigen sich im Internet und sind sich nicht mehr sicher, ob eine solche Vereinbarung überhaupt gesetzeskonform ist. Ein Besuch beim Anwalt bringt Klarheit und der Vermieter hätte schon bei Unterzeichnung einen Grund für die Befristung angeben müssen (z.B Eigenbedarf). Da er dies versäumt hat, ist die Vereinbarung ungültig und Sie können weiterhin in Ihrer Wohnung bleiben.

Fazit

Der Immobilienrechtsschutz (oft auch Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz genannt) ist eine sinnvolle Ergänzung im Versicherungsvertrag. Wer Streit mit Nachbarn oder Mietern fürchtet und diese Kosten abdecken versichert möchte, der sollte einen ensprechenden Baustein in seine Versicherungspolice aufnehmen!