Courtehouse - Gericht

Rechtsschutzversicherung kündigen





Wie jeder andere Vertrag, ist auch der Rechtsschutzvertrag kündbar. Die Versicherungsbedingungen sehen verschiedene Möglichkeiten zur Kündigung des Rechtsschutzvertrages vor.

Ihre Rechtsschutzversicherung kündigen können Sie so:

Ordentliche Kündigung

Mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Vertragsende können Sie Ihre Police kündigen. Bei Verträgen, die für eine Dauer länger als 3 Jahre abgeschlossen wurden, können Sie die Rechtsschutzversicherung kündigen und zwar nach dem 3. Jahr.

Kündigung nach Beitragserhöhung

Erhöht der Versicherer die Prämien ohne das der Umfang der Versicherung steigt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Nach bekannt werden der Prämienerhöhung haben Sie einen Monat Zeit, um die Rechtsschutzversicherung kündigen. Die Kündigung kann per sofort ausgesprochen werden, frühenstens allerdings zum wirksam werden der Beitragserhöhung.

Nach dem Versicherungsfall

Wenn Sie 2 Rechtsschutzfälle in einem Jahr haben, für welche die Versicherung Ihre Eintrittspflicht bejaht, können sowohl Sie, als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Sie können bestimmen, dass der Vertrag sofort endet oder einen Zeitpunkt festlegen. Sollte die Versicherung einen Schaden ablehnen, obwohl dieser versichert ist, können Sie den Vertrag ebenso kündigen.

Form der Kündigung

Die Kündigung muß schriftlich erfolgen. Am besten per Einschreiben. Sie können die Rechtsschutzversicherung auch kündigen, in dem Sie ein Fax versenden. Die Faxbestätigung sollten Sie dabei aufheben. Es gibt mittlerweile Gerichtsurteile, die bestätigen, dass das "ok" auf der Faxbestätigung ausreicht, um den Empfang der Kündigung zu beweisen.

Was müssen Sie nach der Kündigung beachten?

Nachdem Sie Ihre Versicherung gekündigt haben, sorgen Sie rechtzeitig für neuen Versicherungsschutz. Nur dann bleiben Ihnen beim neuen Versicherer die sog. Wartezeiten erspart. Dafür muss der neue Vertrag nahtlos an den alten Vertrag anknüpfen. Achten Sie auch darauf, beim neuen Versicherer etwaige Vorschäden anzugeben. Versäumen Sie dies und der neue Rechtsschutzversicherer erfährt davon, kann dieser vom Vertrag zurücktreten und ist leistungsfrei, d.h. er muss die Kosten des Rechtsschutzfalles nicht übernehmen.

Achten Sie auch darauf, dass ältere Rechtsschutzversicherungen unter Umständen in manchen Leistungsbereichen besser sind. So waren in alten Verträgen meist Streitigkeiten bei Kapitalanlagen mitvesichert. Dieser Versicherungsschutz wird in neueren Policen aber meist nur noch eingeschränkt angeboten.