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Rechtsschutzversicherung Vergleich - Das Preisvergleich Portal
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Wie jeder andere Vertrag, ist auch der Rechtsschutzvertrag kündbar. Die Versicherungsbedingungen sehen verschiedene Möglichkeiten zur Kündigung des Rechtsschutzvertrages vor.
Ihre Rechtsschutzversicherung kündigen können Sie so:
Mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Vertragsende können Sie Ihre Police kündigen. Bei Verträgen, die für eine Dauer länger als 3 Jahre abgeschlossen wurden, können Sie die Rechtsschutzversicherung kündigen und zwar nach dem 3. Jahr.
Erhöht der Versicherer die Prämien ohne das der Umfang der Versicherung steigt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Nach bekannt werden der Prämienerhöhung haben Sie 1 Monat Zeit, um die Rechtsschutzversicherung kündigen. Die Kündigung kann per sofort ausgesprochen werden, frühenstens allerdings zum wirksam werden der Beitragserhöhung.
Wenn Sie 2 Rechtsschutzfälle in einem Jahr haben, für welche die Versicherung Ihre Eintrittspflicht bejaht, können sowohl Sie, als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Sie können bestimmen, dass der Vertrag sofort endet oder einen Zeitpunkt festlegen. Sollte die Versicherung einen Schaden ablehnen, obwohl dieser versichert ist, können Sie den Vertrag ebenso kündigen.
Die Kündigung muß schriftlich erfolgen. Am besten per Einschreiben. Sie können die Rechtsschutzversicherung auch kündigen, in dem Sie ein Fax versenden. Die Faxbestätigung sollten Sie dabei aufheben. Es gibt mittlerweile Gerichtsurteile, die bestätigen, dass das "ok" auf der Faxbestätigung ausreicht, um den Empfang der Kündigung zu beweisen. Nachdem Sie Ihre Versicherung gekündigt haben, sorgen Sie rechtzeitig für neuen Versicherungsschutz. Nur dann bleiben Ihnen beim neuen Versicherer die sog. Wartezeiten erspart. Dafür muss der neue Vertrag nahtlos an den alten Vertrag anknüpfen. Günstige Versicherer finden Sie hier: Anbietervergleich