Courtehouse - Gericht

Top-Manager-Rechtsschutz





Für Unternehmensleiter gibt es spezielle Rechtsschutzarten, zusammengefasst nennt man diesen den Top-Manager-Rechtsschutz. Dieser beinhaltet im wesentlichen folgende Vertragsbausteine:

Anstellungsvertragsrechtsschutz

Als Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstand einer AG hat man keinen normalen Arbeitsvertrag, sondern einen Anstellungsvertrag. Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag sind in der normalen Privatrechtsschutz nicht versichert. Daher ist für einen Manger eine Anstellungsvertragsrechtsschutz zu empfehlen. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen kündigen, oder Bonuszahlungen nicht leisten. Dann hilft Ihn diese Art von Rechtsschutz Ihrer Forderungen vor Gericht durchzusetzen. Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag werden nicht vor dem Arbeitsgericht verhandelt, d.h. die zu erwartenden Kosten sind besonders hoch.

Fallbeispiel

Aufgrund angeblicher Fehler in der Geschäftsführung wird Ihnen gekündigt. Damit sind Sie nicht einverstanden und gehen vor Gericht. Der Anstellungsvertragsrechtsschutz übernimmt nun die Kosten des Rechtsstreites.

Unternehmenslösung ./. VN Lösung

Einige Gesellschaften bieten den Anstellungsvertragsrechtsschutz auch als Einzelpolice an. Versicherungsnehmer sollte immer die zu versichernde Person sein. Die sogenannte Unternehmenslösung, wo das Unternehmen der Versicherungsnehmer ist, kann nicht empfohlen werden. Im Falle eines Rechtsstreites könnte der Unternehmer beispielsweise die Police nicht zur Verfügung stellen oder die Prämienzahlungen einstellen.

Vermögensschaden Rechtsschutz

Im Vermögensschaden Rechtsschutz ist der gesetzlicher Vertreter eines Unternehmens (Top-Manager) versichert. Versichert ist die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund bestehender gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen vor einem Gericht auf Ersatz eines Vermögensschadens, welcher aus der versicherten beruflichen Tätigkeit des Top-Managers entsteht.

Hier ein möglicher Fall im Vermögensschaden Rechtsschutz:

Als Geschäftsführer einer GmbH wird Ihnen vorgeworfen, schwerweigende Fehler gemacht zu haben, welche zu schweren Verlusten geführt hat. Sie werden dafür haftbar gemacht, es kommt zum Rechtsstreit.

Universal Strafrechtsschutz für Unternehmensleiter

Als Unternehmensleiter können Sie schnell in den Fokus der Fahnder geraten. So zum Beispiel wenn der Verdacht aufkommt, dass Sie als Unternehmensleiter der Steuerhinterziehung beschuldigt werden. Mit Hilfe des Universal Strafrechtsschutzes für Unternehmensleiter können Sie spezialisierte Fachanwälte beauftragen, welche gegen Honorar versuchen werden, die Einstellung des Verfahrens zu bewirken. Die Versicherungssummen sind je nach Versicherungsgesellschaft verschieden. Sollte sich bei einer Straftat ein Vorsatz herausstellen, müssen die übernommenen Kosten rückwirkend an das Versicherungsunternehmen zurückgezahlt werden.

Das ist versichert im Spezialstrafrechtsschutz

Fallbeispiele:

Als Geschäftsführer einer GmbH erhalten Sie Post vom Finanzamt. Sie werden beschuldigt, Steuern hinterzogen zu haben. Sie können sich den Vorwurf nicht erklären und gehen zum Anwalt. Nach langwierigen Verhandlungen wird das Verfahren schlussendlich eingestellt. Die Honorarrechnung in Höhe von 11.000.-- Euro wird von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Als Vorstand einer Aktiengesellschaft wird Ihnen vorgeworfen die Umwelt erheblich durch Ihre Art der Müllentsorgung geschädigt zu haben, so dass das Grundwasser kontaminiert wurde. Sie benötigen nun einen Anwalt und Gutachter, welche das Gegenteil beweisen können, da sonst hohe Schadenersatzkosten auf Sie uns Ihr Unternehmen zu kommen. Die Kosten für Anwalt und Gutachter sind im Rahmen der Universal Strafrechtsschutz Police gedeckt.