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Berufsrechtsschutz

Der Berufsrechtsschutz ist nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz abschließbar und versicherte Sie in Ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer bei Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber. Der Berufsrechtsschutz gilt für alle Arbeitsverhältnisse. Egal ob Sie Vollzeit, Teilzeit oder auf 400.-- Euro Basis angestellt sind. Versichert ist der Versicherungsnehmer und alle mitversicherten Personen. Auch gilt der Berufsrechtsschutz für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst.

Versicherte Leistungarten:

- Arbeitsrechtsschutz

Fallbeispiele:

Als Arbeitnehmer haben Sie bei Ausscheiden aus dem Unternehmen ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Als Sie das Unternehmen verlassen, wird Ihnen zugesichert, dass dieses bald ausgestellt wird und Ihnen per Post zugeht. Auch nach mehreren Aufforderungen erhalten Sie kein Arbeitszeugnis. Mit Hilfe eines Anwaltes müssen Sie nun Ihr Recht durchsetzen. Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sind im Rahmen des Berufsrechtsschutz versichert.

Ihr Arbeitgeber spricht Ihnen die Kündigung aus. Sie möchten sich dies nicht gefallen lassen und verklagen Ihren Arbeitgeber auf eine Abfindung. Die Kosten hierfür sind durch den Berufsrechtsschutz versichert. Der Anwalt stellt fest, dass das Unternehmen Ihres ehemaligen Arbeitgebers dem Kündigungsschutz unterliegt und der Arbeitgeber Sie zu unrecht gekündigt hat. Sie erhalten vor dem Arbeitsgericht eine Abfindung in Höhe von 6 Monatsgehältern zugesprochen.