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Der Disziplinar- u. Standesrechtsschutz ist besonders für Beamte und angehörige von Kammerberufen (z.B. Anwälte und Steuerberater) interessant. Diese Leistungsart umfasst die Verteidigung für Disziplinar- und standesrechtliche Verfahren. Die Disziplinarmaßnahmen sind beispielsweise im Bundes-Beamtengesetz oder in der Bundesdisziplinarordnung geregelt. In dieser Leistungsart verzichten Versicherer oft auf eine Wartezeit.
Als Soldat verlassen Sie den Dienst zu früh und bekommen dafür nach dem Soldatengesetz eine Disziplinarmaßnahme als Strafe. Sie sind allerdings der Meinung, sie hätten den Dienst zu Recht früher verlassen und wehren sich daher gegen diese Disziplinarmaßnahme. Hier besteht i.d.R. Versicherungsschutz.
Als Beamter einer Schule werden Sie versetzt, weil Ihnen schlechter Umgang mit den Schülern vorgeworfen wird. Sie wehren Sich dagegen vor Gericht.
Als Mitglied einer Partei, werden Sie aus der Partei ausgeschlossen. Für derartige Rechtsstreitigkeiten besteht kein Versicherungsschutz.
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