Courtehouse - Gericht

Disziplinar- u. Standesrechtsschutz





Der Disziplinar- u. Standesrechtsschutz ist besonders für Beamte und angehörige von Kammerberufen (z.B. Anwälte und Steuerberater) interessant. Diese Leistungsart umfasst die Verteidigung für Disziplinar- und standesrechtliche Verfahren. Die Disziplinarmaßnahmen sind beispielsweise im Bundes-Beamtengesetz oder in der Bundesdisziplinarordnung geregelt. Streitigkeiten , welche vor einem Disziplinargericht ausgefochten werden, sind somit versichert. Versichert sind nicht nur die Kosten des Gerichtsverfahren, sondern auch die des vorgeschalteten Verwaltungsverfahrens. In dieser Leistungsart verzichten Versicherer oft auf eine Wartezeit.

Welcher Personenkreis gilt versichert?

Soweit ein Familientarif vereinbart wurde, gilt der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner und die nicht verheirateten, in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kinder, soweit sie noch Schüler sind oder sich in Erstausbildung befinden, mitversichert. Dies bedeutet, dass der Disziplinar- u. Standesrechtsschutz auch für die Kinder gilt, wenn sie beispielsweise freiwlligen Wehrdienst leisten oder eine Ausbildung im öffentlichen Dienst absolvieren.

Versicherte Beispiele

Als Soldat verlassen Sie den Dienst zu früh und bekommen dafür nach dem Soldatengesetz eine Disziplinarmaßnahme als Strafe. Sie sind allerdings der Meinung, sie hätten den Dienst zu Recht früher verlassen und wehren sich daher gegen diese Disziplinarmaßnahme. Hier besteht i.d.R. Versicherungsschutz.

Als Beamter einer Schule werden Sie versetzt, weil Ihnen schlechter Umgang mit den Schülern vorgeworfen wird. Sie wehren Sich dagegen vor Gericht. Die Kosten des Rechtsanwaltes und die Gerichtskosten werden übernommen.

Nicht versicherte Beispiele

Als Mitglied einer Partei, werden Sie aus der Partei ausgeschlossen. Für derartige Rechtsstreitigkeiten besteht kein Versicherungsschutz.