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Steuer Rechtsschutz

Bei Streitigkeiten mit der Finanzbehörde kommt die Leistungsart Steuer Rechtsschutz zum Zuge. Hier ist die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen vor deutschen Gerichten abgesichert. Zu beachten ist, dass beim Steuer Rechtsschutz in der Regel das Widerspruchsverfahren noch nicht versichert ist. Der Versicherungsfall beginnt erst mit Klageerhebung. Auch ist in dieser Leistungsart keine Europa- oder Weltdeckung vorgesehen. Der Versicherungsschutz gilt nur bei Streitigkeiten mit deutschen Finanzbehörden.



Versicherte Beispiele

Als Sie Ihre Lohnsteuererklärung erstellen, erhoffen Sie sich eine hohe Rückerstattung. Der Einkommenssteuerbescheid ist allerdings mehr als ernüchternd und von der hohen Rückerstattung bleibt kauf mehr etwas übrig, dass die Finanzbehörde vieles gestrichen hat. Mit der Leistungsart Steuer Rechtsschutz besteht nun nach dem Widerspruchsverfahren Versicherungsschutz, soweit Sie Klage gegen den Steuerbescheid erheben.

Sie kaufen sich ein neues Fahrzeug und erhalten einen Steuerbescheid für die KFZ Steuer. Dies erscheint Ihnen viel zu hoch und Sie widersprechen dem Steuerbescheid. Das Finanzamt ist sich jedoch sicher, dass das KFZ korrekt eingestuft wurde. Sie klagen allerdings gegen diesen Bescheid und es kommt zum Gerichtsprozess.

Nicht versicherte Beispiele

Sie sind in Österreich unterwegs. In einer Verkehrskontrolle wird Ihnen vorgeworfen, eine ungültige Vignette für die Autobahngebühren zu nutzen. Grundsätzlich handelt es sich auch bei Autobahngebühren um Abgaben, welche unter den Steuer Rechtsschutz fallen. Allerdings besteht nur in Deutschland Versicherungsschutz, so das der Rechtsschutzversicherer die Leistungsübernahme verneinen wird.

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