Courtehouse - Gericht

Strafrechtsschutz





Der Strafrechtsschutz greift, soweit Sie sich für ein Vergehen verantworten müssen. Die Verteidigung wegen eines Verbrechens ist nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes. Hiervon ist der Strafrechtsschutz im Verkehrsbereich ausgenommen. Hier besteht auch Versicherungsschutz für den Vorwurf einer vorsätzlichen Straftaten. Dieser entfällt jedoch rückwirkend, sobald eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. Versicherungsgesellschaften verzichten im Strafrechtsschutz oft auf eine Wartezeit. Wichtig ist, dass der Vorwurf der Straftat immer auf Fahrlässigkeit beruhen muss. So ist die Verteidigung bei fahrlässiger Körperverletzung versichert, bei vorsätzlicher Körperverletzung jedoch nicht. Sieht das Strafgesetzbuch keinen fahrlässigen Straftatbestand vor, so besteht auch kein Versicherungsschutz.

Versicherte Beispiele

In einem Wortgefecht mit Ihrem Nachbarn fallen böse Worte und Sie sagen Dinge, die sie vielleicht hätten besser nicht sagen sollen. Ihr Nachbar zeigt Sie daraufhin wegen Beleidigung und Verläumdung an. Hier besteht Versicherungsschutz über den Strafrechtsschutz.

Sie sind mit Ihrem Fahrzeug unterwegs. Beim rückwärtsfahren touchieren Sie ein anderes Fahrzeug und bemerken dies aber nicht. Sie fahren weiter und werden daraufhin wegen Fahrerflucht angezeigt. In der darauffolgenden Gerichtsverhandlung werden Sie allerdings aufgrund eines Sachverständigengutachten entlastet und frei gesprochen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten.

Sie spielen mit Ihrer Mannschaft Fußball. Es kommt zu einem Foul, was sie verursacht haben. Der gegnerische Spieler verklagt sie nun wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Verteidigung dieses Vorwurfes ist versichert.

Nicht versicherte Beispiele

Während eines Wortgefechtes mit einem Bekannten rutscht Ihnen die Hand aus. Ihr Bekannter zeigt Sie daraufhin wegen Körperverletzung an. Da die Körperverletzung nur vorsätzlich begehbar war, besteht kein Versicherungsschutz im Strafrechtsschutz.

Als Fahrer eines KFZ wird Ihnen Fahrerflucht vorgeworfen. Die Rechtsschutzversicherung bejaht vorab Versicherungsschutz. In der Verhandlung bestätigt sich dann die Fahrerflucht und der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend.