Courtehouse - Gericht

Sozialgerichts Rechtsschutz





Der Sozialgerichts Rechtsschutz gilt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, welche vor einem Sozialgericht ausgefochten werden. Hier sind zum Beispiel Streitigkeiten mit der gesetzlichen Renten-, Kranken oder Unfallversicherung zu nennen. Auch Streitigkeiten aus der Feststellung von Behinderungen und Ihrem Grad werden vor einem Sozialgericht ausgefochten und sind daher Bestandsteil des Sozialgerichts Rechtsschutz. Die meisten Versicherer bieten nur Versicherungsschutz für die gerichtliche Auseinandersetzung und nicht für das Widerspruchsverfahren. Auf eine Wartezeit wird bei manchen Rechtsschutzversicherern verzichtet.

Versicherte Beispiele

Es kommt bei Ihnen zu einer Schwerbehinderung. Ihnen wird ein Schwerbehindertengrad von 30% zugebilligt. Sie finden diese aber viel zu niedrig. Daher kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sie bestehen auf eine bessere Einstufung, welche vorm Sozialgericht bestätigt wird. Die Sozialgerichts Rechtsschutz übernimmt die Kosten des Rechtsstreites.

Sie erhalten Ihren Rentenbescheid von der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese weicht deutlich von denen ab, welche Sie in den letzten Jahren erhalten haben. Ein Anruf bei der gesetzlichen Rentenversicherung bringt keine Klärung, so dass Sie nach dem Widerspruchsverfahren vor dem Sozialgericht landen. Über die Kosten müssen Sie sich nun keine Sorgen machen, da diese vom Sozialgerichts Rechtsschutz übernommen werden.

Sie sind auf dem Weg zur Arbeit und sind in einen schweren Unfall verwickelt. Da sie aber von der üblichen Route abweichen, verweigert die Berufsgenossenschaft ihr Zahlung, da Sie den Wegeunall nicht anerkennt. Auch diese Auseinandersetzung ist versichert. Dies gilt für die meisten Streitigkeiten, welche mit der Berufsgenossenschaft entstehen. Dies sind meist über die Sozialgerichts Rechtsschutz versichert.

Nicht versicherte Beispiele

Sie erhalten einen Bescheid von der Verwaltungsbehörde in dem der Grad Ihrer Behinderung beziffert wird. Sie sind damit nicht einverstanden. Daher gehen Sie zum Anwalt und lassen sich beraten und stimmen die weitere Vorgehensweise ab. Die Kosten, welche hierfür entstehen, sind aber nicht versichert, da der Versicherungsfall erst mit der Klageeinlegung beginnt. Die Kosten für die Beratung müssen Sie nun selber zahlen.