Courtehouse - Gericht

Vertrags Rechtsschutz





Der Vertrags Rechtsschutz, oder auch Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht genannt, übernimmt die Kosten eines Rechtsstreites bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten. Dies klingt zunächst kompliziert, heißt aber übersetzt nur, dass Sie Rechtsschutz erhalten, soweit Sie einen Privatvertrag eingegangen sind und sich darauf Streitigkeiten ableiten. Der Vertrags Rechtsschutz ist meist nur für Privatpersonen, Heilberufler oder Landwirte absicherbar. Der Firmenvertragsrechtsschutz wird zwar am Markt angeboten, aber meist nur für wenige Branchen. Im Glück ist der, der schon vor vielen Jahren einen Rechtsschutzvertrag abgeschlossen hat. Die früheren Versicherungsbedingungen schlossen einen Firmenvertragsrechts nicht aus! Bei Abschluss einer Police, verzichten die Rechtsschutzversicherer oft auf eine Wartezeit.

Versicherte Beispiele

Sie kaufen sich im Internet ein neues Fernsehgerät. Nachdem Sie das Gerät angeschlossen haben, bemerken Sie, dass der Fernseher defekt ist. Sie möchten diesen nun beim Händler umtauschen. Dieser verweigert aber die Rücknahme. Sie ziehen nun einen Anwalt zu Rate. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Rahmen des Vertrags Rechtsschutzes nun die Kosten der Beratung und der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung Ihres Rechtes.

Sie buchen eine Urlaubsreise und fahren voller Vorfreude in den Urlaub. Am Urlaubsort selber kommt dann die Ernüchterung. Das Hotel hat nichts von dem , wie im Katalog versprochen. Der Pool ist leer und in unmittelbarer Nähe des Hotels lärmt eine Großbaustelle. Von Erholung also keine Spur. Wieder in Deutschland angekommen, verlangen Sie eine Rückerstattung der Kosten aus dem Reisevertrag.

Nicht versicherte Beispiele

Mit der Nutzung des Freibades in Ihrem Heimatort gehen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Kommune ein. Nachdem Sie die Nutzungsgebühr beglichen haben, schließt das Freibad und Sie fordern das Eintrittsgeld zurück. Hier besteht kein Versicherungsschutz, da es sich nicht um einen Vertrag privatrechtlichen Inhaltes handelt, sondern um einen Vertrag öffentlichen Rechts. Dieses Rechtsgebiet ist im Vertrags Rechtsschutz nicht mit versichert.

Sie sind Schreinermeister und haben eine eigene Schreinerei. Sie bestellen eine CNC Maschine, welche mehrere zehntausend Euro kostet. Der Händler verkauft Ihnen aber eine Maschine, welche nicht die zugesicherten Eigenschaften hat. Sie wollen den Kauf rückabwickeln. Hier besteht kein Versicherungsschutz über den Vertragsrechsschutz, da diese im gewerblichen Bereich in der Regel nicht versichert sind.