Courtehouse - Gericht

Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte





Ein Unternehmen kann sich in der Regel nicht gegen Rechtsstreitigkeiten absichern, welche aus Verträgen heraus entstehen. Hier hilft der Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte. Er versichert Streitigkeiten, welche in Zusammenhang mit den Büro-, Betriebs- oder Werkstatträumen und Ihrer Einrichtung stehen, also nicht dem eigentlichlichen Unternehmenszweck dienen, sondern lediglich Hilfgsgeschäfte darstellen.

Fallbeispiel

Beispielsweise bestellen Sie Bürostühle. Diese werden allerdings beschädigt angeliefert. Daraufhin kommt es zum Rechtsstreit, da der Lieferant die Bürostühle nicht zurücknehmen will. Da die Bürostühle Einrichtungsgegenstände sind und es nicht Sinn Ihrer Täigkeit ist, Bürostühle zu verkaufen, stellt dies im Sinne der Bedingungen ein Hilfsgeschäft dar, für welches Versicherungsschutz besteht.

Ein nicht versicherter Fall wäre zum Beispiel dieser: Eine Schreinerei bestellt eine CNC Maschine. Auch hier kommt es zur Streitigkeiten mit dem Hersteller. Die CNC Maschine betrifft aber d den eigentlichen Unternehmenszweck der Schreinerei und stellt folglich kein Hilfsgeschäft dar. In diesem Fall wird der Rechtsschutzversicherer die Deckung zu Recht verweigern.

Alternative zum Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte

Die teuere Variante ist der Firmenvertragsrechtsschutz. Dieser wird am Markt von den Versicherern angeboten, allerdings nicht für alle Branchen. Ist dieser Baustein vereinbart, sind auch Streitigkeiten versichert, welche aus Verträgen hervorgehen. Diese Art von Rechtsschutz ist recht teuer, kann sich aber im Fall des Falles durchaus bezahlt machen! Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert die Versicherungsprämie deutlich, so dass auch der Firmenvertragsrechtsschutz für viele Branchen erschwinglich ist.