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Tips

Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte

Ein Unternehmen kann sich in der Regel nicht gegen Rechtsstreitigkeiten absichern, welche aus Verträgen heraus entstehen. Hier hilft der Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte. Er versichert Streitigkeiten, welche in Zusammenhang mit den Büro-, Betriebs- oder Werkstatträumen und Ihrer Einrichtung stehen, also nicht dem eigentlichlichen Unternehmenszweck dienen, sondern lediglich Hilfgsgeschäfte darstellen.

Fallbeispiel

Beispielsweise bestellen Sie Bürostühle. Diese werden allerdings beschädigt angeliefert. Daraufhin kommt es zum Rechtsstreit, da der Lieferant die Bürostühle nicht zurücknehmen will. Da die Bürostühle Einrichtungsgegenstände sind und es nicht Sinn Ihrer Täigkeit ist, Bürostühle zu verkaufen, stellt dies im Sinne der Bedingungen ein Hilfsgeschäft dar, für welches Versicherungsschutz besteht. Sie sollten diesen Baustein in einen Versicherungsvergleich einfließen lassen.