Courtehouse - Gericht

Beratungsrechtsschutz





Der Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht versichert eine Beratung durch einen Anwalt, welche das Familien- und Erbrecht behandelt. Grundsätzlich sind diese Rechtsbereiche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Durch die Leistungsart des Beratungsrechtsschutz werden allerdings die Kosten übernommen. Wichtig ist, dass keine weitergehende, gebührenpflichtige Handlung des Anwaltes folgen darf. Sollte dies nach der Beratung notwendig sein, so entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend und man müsste unter Umständen die von der Rechtsschutzversicherung übernommenen Kosten wieder zurückerstatten. Die Beratung muss durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen. Auf Wartezeiten verzichten viele Rechtsschutzversicherer.

Versicherte Beispiele

Ihre geschiedene Frau verlangt von Ihnen Unterhalt für den gemeinsamen Sohn. Sie empfinden die geforderte Höhe allerdings als unverschämt und möchten sich diesbezüglich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Der Beratungsrechtsschutz in Familien und Erbsachen übernimmt die Kosten für die anwaltschaftliche Beratung.

In der Familie gibt es einen Todesfall und der Verstorbene gibt ein großes Erbe weiter. Leider kommt es unter den Verwandten zu Streitigkeiten, welche dazu führen, dass Sie nur wesentlich weniger vom Erbe bekommen sollen, als das was testamentarisch verfügt wurde. Mit Hilfe des Beratungsrechtsschutz können Sie sich nun beraten lassen um Rechtssicherheit darüber zu gewinnen, was Ihnen wirklich zusteht.

Ein Ehepaar hatte in so genanntes Berliner Testament verfasst. Dies bedeutet, dass sich das Ehepaar erst gegenseitig beerbt, bevor der Sohn seinen Anteil erhält. Nachdem der erste Erbfall eintrat, wollte der Sohn sich darüber beraten lassen, ob dies so rechtens ist. In einer Erstberatung erfuhr er, dass es trotz des vorhandenen Testaments die Möglichkeit gibt, den Pflichtteil einzuklagen. Dieser beträgt die Hälfe des gesetzlichen Erbteils.

Nicht versicherte Beispiele

Ihr Exmann möchte von Ihnen nach der Scheidung Unterhalt bekommen. Da sie auch während der Ehe mehr verdient haben, als er, werden Sie wohl Unterhalt zahlen müssen. Sie möchten aber hierzu einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Der Rechtsanwalt berät Sie daraufhin und verfasst ein Anschreiben an Ihren Exmann. Da eine gebührenpflichtige Handlung des Anwaltes nach der Beratung folgte, besteht kein Versicherungsschutz durch die Leistungsart des Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht.