Courtehouse - Gericht

Schadenersatz Rechtsschutz





Der Schadenersatz Rechtsschutz greift bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Dritte. Schadenersatzansprüche entstehen bei der Verletzung von Rechtsgütern, wie zum Beispiel des Namensrechts, der Freiheit, der Gesundheit oder der Ehre. Im Schadenersatz Rechtsschutz ist es unerheblich, ob Geldersatz oder Naturalersatz verlangt wird. Kein Versicherungsschutz beseht bei Abwehr von Schadenersatzansprüchen, da hierfür die Haftpflichtversicherung zuständig ist. Eine Wartezeit ist in der Regel nicht vereinbart.

Versicherte Beispiele

Als Verkehrsteilnehmer erleiden Sie unverschuldet einen Verkehrsunfall. Dieser hat zur Folge, dass Sie als Selbständiger lange Zeit nicht arbeiten können und schmerzen haben. Hier greift der Schadenersatz Rechtsschutz. Vor Gericht wird Ihnen Schmerzensgeld und Schadenersatz für den Verdienstausfall zugesprochen.

. Wegen unzureichender Sicherung eines Fahrradweges stürzen Sie und verletzen sich schwer. Sie verklagen daraufhin die Stadt auf Schadenersatz. Hier besteht Versicherungsschutz über die Leistungsart Schadenersatz Rechtsschutz.

Als Arbeitnehmer erleiden Sie einen schweren Arbeitsunfall. Sie gehen davon aus, dass der Arbeitgeber ein nicht unerhebliche Mitschuld an dem Unfall trägt. Infolge des Unfalles haben Sie ein Anrecht auf Schmerzensgeld. Der Arbeitgeber weigert sich aber, dieses zu zahlen. Mit Hilfe der Leistungart Schadenersatzrechtsschutz können Sie das Schmerzensgeld geltendmachen. Hier sind dann die Kosten des Anwaltes und die Gerichtskosten versichert.

Ein Gast ist bei Ihnen zu Hause und raucht. Er ist unvorsichtig und es kommt zu einem Brand, infolge dessen ein nicht unerheblicher Schaden entsteht. Da Sie keine Hausratversicherung haben, können Sie darüber den Schaden nicht abwickeln. Der Gast weigert sich, hier Schadenersatz zu zahlen. Dieser steht Ihnen aber zum Zeitwert zu. Auch hier hilft die Rechtsschutzpolice, damit Sie auf dem Schaden nicht sitzen bleiben und Ihr gutes Recht geltend machen können.

Nicht versicherte Beispiele

Sie sitzen zu Unrecht im Gefängnis. Nachdem die Haftstrafe verbüßt wurde, stellt sich heraus, dass Sie nicht schuldig waren. Die Entschädigung für Strafverfolgung ist allerdings in der Rechtsschutzversicherung nicht versichert.

Ein Bekannter wirft Ihnen vor, auf einer Feier sein Kleid mit Rotwein beschmutzt zu haben. Er verlangt nun Schadenersatz. Hier können Sie die Schadenersatz Rechtsschutz nicht in Anspruch nehmen, da für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen nicht die Rechtsschutzversicherung, sondern die Haftpflichtversicherung zuständig ist.