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Der Schadenersatz Rechtsschutz greift bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Dritte. Schadenersatzansprüche entstehen bei der Verletzung von Rechtsgütern, wie zum Beispiel des Namensrechts, der Freiheit, der Gesundheit oder der Ehre. Im Schadenersatz Rechtsschutz ist es unerheblich, ob Geldersatz oder Naturalersatz verlangt wird. Kein Versicherungsschutz beseht bei Abwehr von Schadenersatzansprüchen, da hierfür die Haftpflichtversicherung zuständig ist. Eine Wartezeit ist in der Regel nicht vereinbart.
Als Verkehrsteilnehmer erleiden Sie unverschuldet einen Verkehrsunfall. Dieser hat zur Folge, dass Sie als Selbständiger lange Zeit nicht arbeiten können und schmerzen haben. Hier greift der Schadenersatz Rechtsschutz. Vor Gericht wird Ihnen Schmerzensgeld und Schadenersatz für den Verdienstausfall zugesprochen.
. Wegen unzureichender Sicherung eines Fahrradweges stürzen Sie und verletzen sich schwer. Sie verklagen daraufhin die Stadt auf Schadenersatz. Hier besteht Versicherungsschutz über die Leistungsart Schadenersatz Rechtsschutz.
Sie sitzen zu Unrecht im Gefängnis. Nachdem die Haftstrafe verbüßt wurde, stellt sich heraus, dass Sie nicht schuldig waren. Die Entschädigung für Strafverfolgung ist allerdings in der Rechtsschutzversicherung nicht versichert.
Ein Bekannter wirft Ihnen vor, auf einer Feier sein Kleid mit Rotwein beschmutzt zu haben. Er verlangt nun Schadenersatz. Hier können Sie die Schadenersatz Rechtsschutz nicht in Anspruch nehmen, da für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen nicht die Rechtsschutzversicherung, sondern die Haftpflichtversicherung zuständig ist.
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