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Rechtsschutzvers - Das News Portal zum Thema Rechtsschutz
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Was passiert eigenltich, wenn im Urlaub eine Rechtsstreitigkeit entsteht?Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz lt. Versicherungsbedingungen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln uns Madeira. Wenn Sie also einen Urlaub in diese Länder antreten, besteht uneingeschränkt Reiserechtsschutz vor Gerichten dieser Länder. Sollten Sie in andere Länder reisen, dann besteht in vielen Rechtsschutzpolicen für einen definierten Zeitraum von ca. 6 Wochen und einer definierten Höchstentschädigung Versicherungsschutz. Die Bedingungen der verschiedenen Anbieter unterscheidet sich oft dahingehend, dass z.B. beruflich bedingte Auslandsaufenthalte nicht mit versichert sind. Sollten Sie also beruflich oft im Ausland verbringen, dann prüfen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung dahingehend.
Viele Rechtsschutzfälle treten bei Ärger mit dem Reiseveranstalter auf. So z.B kommt es vor, dass Sie eine Reise mit gewissen Leistungen buchen. Bei Reiseantritt bemerken Sie aber, dass die Leistungen so nicht angeboten werden. Auch hier tritt der Reiserechtsschutz ein und übernimmt in der Regel die Kosten für die Geltendmachung von Schadenersatz, in diesem Fall dann auf Reisepreisminderung. Bei allen Streitigkeiten rund um das Thema Urlaub und Reisen gelten die Regelungen, des Privatrechtsschutzes.Dies dürfte Sie auch interessieren:
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