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Eine günstige Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung zu finden, wird sich schwierig gestalten, denn ein Vertrag ohne Selbstbeteiligung erhöht die Prämien deutlich. Die Versicherungsgesellschaften bieten diesen Tarif nur mit höheren Prämien an. Dadurch soll vermieden werden, dass man auch bei Kleinigkeiten zum Anwalt geht. In verschiedenen Tarifen ist allerdings eine telefonische Erstberatung enthalten, hier fällt dann oft keine Selbstbeteiligung an. Wenn Sie also eine günstige Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung abschließen möchten, dann sollten Sie sich überlegen, ob dass für Sie wirklich sinnvoll erscheint. Eine Rechtsschutzversicherung schließt man ab, um im Fall der Fälle kein Kostenrisiko einzugehen. Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150.-- Euro je Rechtsschutzfall sollte dann sicher zu stemmen sein.
Die meistgewählte Art der Selbstbeteiligung ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150.-- Euro. Es gibt aber auch Tarife mit einer Selbstbeteiligung von 250.-- Euro oder gar 1.000.-- Euro. Je höhe die Selbstbeteiligung gewählt wird, desto niedriger ist auch die Prämie. Darüber hinaus gibt es auch so genannte fallende Selbstbeteiligungen. Je nach dem, wie lange man keinen Versicherungsfall gemeldet hat, desto niedriger die Selbstbeteiligung. Man fängt oft mit 1.000.-- Euro an, welche sich dann bis auf 0.-- Euro reduziert. Wenn man dies dann erreicht hat, so hat man eine wirklich günstige Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung. Wenn dann doch ein Rechtsschutzfall eintritt, dann steigt die Selbstbeteiligung wieder nach oben. Auch gibt es Selbstbeteiligungen, welche reduziert werden, wenn man einen Anwalt zu Rate zieht, der von dem Versicherer ausgewählt wird.
Wenn Sie eine günstige Rechtsschutzversicherung abschließen möchten, dann sollte man eine Selbstbeteiligung durchaus in Kauf nehmen. Sollten Sie aber unbedingt eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung abschließen, dann werden Sie auch hier passende Tarife finden.
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