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Betriebsrechtsschutzversicherung

Die Betriebsrechtsschutzversicherung ist eine andere Bezeichnung für eine Firmenrechtsschutzversicherung. Eine Betriebsrechtsschutzversicherung kann sowohl als Einzelpaket (man spricht dann von §24ARB) oder in Kombination mit anderen Rechtsschutzarten (z.B. als §28ARB) abgeschlossen werden. Soweit man die Betriebsrechtsschutzversicherung als Einzelpaket abschließt, erfolgt die Tarifierung in der Regel nach der Höhe des Umsatzes, wohingegen die Tarifierung bei Kombination mit anderen Bausteinen nach der Anzahl der Mitarbeiter vorgenommen wird.

Versicherte Personen

In der Betriebsrechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer (in der Regel das Unternehmen), sowie die Mitarbeiter in Ausübung Ihrer Tätigkeit beim versicherten Unternehmen versichert. Zudem kann auch der Inhaber, oder weitere Inhaber versichert werden, soweit es sich um ein Kombipaket handelt. Soweit der Inhaber versichert ist, gelten auch Personen nach der Familiendefinition als mitversichert.

Mögliche Schadenfälle

Eine Betriebsrechtsschutzversicherung ist vor allen Dingen für Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern wichtig. Egal wer den den Arbeitsprozess gewinnt, die Kosten werden in der ersten Instanz immer geteilt. Eine Betriebsrechtsschutzversicherung übernimmt die Gerichts- sowie Anwaltskosten des Arbeitsgerichtsverfahrens. Auch zahlt diese bei Ordnungswidrigkeitsverfahren, Sozialgerichtsverfahren, oder Steuerverfahren. Die meisten Rechtsschutzpolicen zahlen keine Streitigkeiten, welche durch das Eingehen von Verträgen entstehen. Der so genannte Vertragsrechtsschutz ist meist nicht mitversichert. Es gibt allerdings durchaus Versicherer, welche Vertragsrechtsschutz für ausgewählte Branchen anbieten. Dies dürfte Sie auch interessieren:

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