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Rechtsschutzversicherung Vergleich - Das Preisvergleich Portal
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Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter auf Ihm zugelassener Fahrzeuge, oder mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeuge. Desweiteren sind in der Verkehrsrechtsschutz alle berechtigten Fahrer und Insassen versichert. Ebenso ist in der Verkehrsrechtsschutz das beim Versicherungsnehmer angestellte Personal in Ausübung der beruflichen Tätigkeit versichert. Tariflich wird unterschieden, zwischen der Versicherung eines Fahrzeuges (Fahrzeugrechtsschutz) oder der Versicherung aller Fahrzeuge (Verkehrsrechtsschutz 1+), z.B. für Familien.
Ebenfalls ist der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Fahrer eines Fahrzeuges, welches nicht Ihm gehört und nicht auf sich zugelassen ist,sowie als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer versichert. Hier besteht allerdings kein Schutz im Vertrags- und Sachenrecht.
Versicherungsschutz in der Verkehrsrechtsschutzversicherung haben Sie in diesen Bereichen:
- Schadenersatz - Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- u. Sachenrecht
- Steuer - Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Straf - Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
Und das kann passieren:
Ein Mitarbeiter ist im Ausland in einen Unfall verwickelt. Die Schuldfrage ist unklar. Ihre Anwalt kann nun tätig werden, die Kosten hierfür trägt die Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Sie sind Transportunternehmer und eines Ihrer Fahrzeuge ist auf Tour. Der Fahrer wird wegen Überschreitung der Lenkzeiten angezeigt, diese sind allerdings korrekt. Auch dieser Fall ist von der Verkehrsrechtsschutz im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz versichert.