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Universal Strafrechtsschutz für Unternehmensleiter

Als Unternehmensleiter können Sie schnell in den Fokus der Fahnder geraten. So zum Beispiel wenn der Verdacht aufkommt, dass Sie als Unternehmensleiter der Steuerhinterziehung beschuldigt werden. Mit Hilfe des Universal Strafrechtsschutzes für Unternehmensleiter können Sie spezialisierte Fachanwälte beauftragen, welche gegen Honorar versuchen werden, die Einstellung des Verfahrens zu bewirken. Die Versicherungssummen sind je nach Versicherungsgesellschaft verschieden. Sollte sich bei einer Straftat ein Vorsatz herausstellen, müssen die übernommenen Kosten rückwirkend an das Versicherungsunternehmen zurückgezahlt werden.

Das ist versichert im Spezialstrafrechtsschutz

- Strafrechtsschutz

- Beistand im Verwaltungsrecht

- Disziplinar- u. Standesrechtsschutz

- Zeugenbeistand

- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Fallbeispiele:

Als Geschäftsführer einer GmbH erhalten Sie Post vom Finanzamt. Sie werden beschuldigt, Steuern hinterzogen zu haben. Sie können sich den Vorwurf nicht erklären und gehen zum Anwalt. Nach langwierigen Verhandlungen wird das Verfahren schlussendlich eingestellt. Die Honorarrechnung in Höhe von 11.000.-- Euro wird von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Als Vorstand einer Aktiengesellschaft wird Ihnen vorgeworfen die Umwelt erheblich durch Ihre Art der Müllentsorgung geschädigt zu haben, so dass das Grundwasser kontaminiert wurde. Sie benötigen nun einen Anwalt und Gutachter, welche das Gegenteil beweisen können, da sonst hohe Schadenersatzkosten auf Sie uns Ihr Unternehmen zu kommen. Die Kosten für Anwalt und Gutachter sind im Rahmen der Universal Strafrechtsschutz Police gedeckt.