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Tips

Firmenrechtsschutz

Als Unternehmen müssen Sie vor einem Rechtsstreit immer gewappnet sein. Daher ist eine Firmenrechtsschutz für Unternhmen unbedingt notwendig. Sie schüzt Sie beispielsweise, wenn Ihnen vorgeworfen wird, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben oder wenn Sie vor das Arbeitsgericht ziehen müssen.

Die Firmenrechtsschutz ist als einzelner Vertrag abschließbar. Als Grundlage für die Berechnung der Prämie dient dann die Jahresbruttolohnsumme. Sie können die Firmenrechtsschutz auch als Kombipaket abschließen, dann wird die Prämie nach der Anzahl der Mitarbeiter berechnet. Es empfiehlt sich, eine Selbstbeteiligung in den Vertrag einzubauen, dies verringert die Prämie.

Diese Arten von Rechtsschutz sind versichert:


- Schadenersatzrechtsschutz

- Arbeitsrechtsschutz

- Sozialgerichts-Rechtsschutz

- Disziplinar- u. Standes – Rechtsschutz

- Straf-Rechtsschutz

- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Fallbeispiel:

Sie kündigen einen Ihrer Mitarbeiter fristlos. Dieser wehrt sich allerdings gegen die Kündigung. Daraufhin kommt es zum Rechtsstreit. Selbst wenn Sie in erster Instanz gewinnen sollten, so müssen Sie die Hälfte der Gerichtskosten bezahlen. Dies ist bei Arbeitsgerichten so geregelt.

Eine Firmenrechtsschutz schützt auch vor Streitigkeiten mit dem Finanzamt. Eine eingereichte Steuererklärung wird beispielsweise nicht aktzeptiert, so dass Sie Widerspruch einlegen müssen. Versicherungsschutz bietet die Rechtsschutzpolice nun im Widerspruchsverfahren.

Firmenrechtsschutz Vergleich

Einen Firmenrechtsschutz Vergleich können Sie im Internet durchführen. Hierbei müssen Sie unterscheiden, ob Sie nur eine Firmenrechtsschutz nach §24 ARB oder eine Gewerbekombi nach §28 ARB abschließen möchten. Der Preis sollte nicht das ausschlaggebende Merkmal sein. Schließen Sie lieber eine höhere Selbstbeteiligung ein, als auf wichtigen Versicherungsschutz Ihrer Firmenrechtsschutz zu verzichten

Kein Vertragsrechtsschutz!

Achten Sie grundsätlich darauf, das Versicherungsschutz nicht besteht, soweit es sich um Streitigkeiten handelt, welche aus einem abgeschlossen Vertrag bestehen. Der Vertragsrechtsschutz wird am Markt so gut wie nicht angeboten und wenn, dann nur für wenige Branchen und für hohe Prämien. Versicherbar ist der Vertragsrechtsschutz problemlos für medizinische Heiberufe, Landwirte oder Steuerberater. Hierfür gibt es besondere Tarife. In sehr alten Rechtsschutzverträgen ist der Vertragsrechtsschutz noch enthalten. Überprüfen Sie daher Ihren Vertrag, bevor Sie einen neuen abschließen.