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Rechtsschutzvers - Das News Portal zum Thema Rechtsschutz
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Vielen Menschen in Deutschland scheuen sich davor, ihr Recht vor Gericht auch einzuklagen, weil sie befürchten den Gerichtsstreit auch verlieren zu können und somit noch höhere Kosten tragen zu müssen. Oft hört man von Fällen, wo lieber ungerechtfertigte Rechnungen bezahlt werden. Damit man auf seinem Recht bestehen und dies auch ohne Furcht vor Gericht durchsetzen kann, lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für ein Gerichtsverfahren. Dabei werden die eigenen Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten für Zeugen und Gutachter und sogar mögliche Kosten des Gegners, bei Verlust des Rechtsstreits, durch die Versicherung bezahlt. Schließlich können bei einem Gerichtsverfahren schnell Kosten von mehreren Tausend Euro entstehen, die sogar die Existenz bedrohen können.
Dazu ist es wichtig, dass beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine geeignete Deckungssumme für die Versicherung vereinbart wird. Die Deckungssumme sollte nicht zu niedrig gewählt werden und wird sich bei den Anbietern stark unterscheiden. Mindestens sollte sie jedoch bei 150.000 Euro liegen. Einige Anbieter bieten jedoch auch Versicherungen mit einer unbegrenzten Deckungssumme an. Natürlich wird mit der Höhe der Deckungssumme auch die Versicherung teurer. Um die Versicherungsprämie, trotz einer hohen Deckungssumme, zu drücken, kann es sich lohnen, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Bei einer Selbstbeteiligung übernimmt der Versicherungsnehmer die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung selber.
Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte neben einer ausreichenden Deckungssumme darauf geachtet werden, dass die Versicherung auch bei Streitfällen außerhalb Deutschlands einspringt und sowohl für Europa als auch den Rest der Welt gilt. Schließlich wird die Welt durch das Internet immer mehr vernetzt, was schnell zu Rechtsstreitigkeiten mit Beteiligten aus anderen Ländern führen kann. Daneben ist zu beachten, dass in der Versicherungspolice eine Wartezeit vereinbart wird und kein Rechtsschutz für Fälle besteht, die bereits vor Abschluss der Versicherung bestand gehabt haben. Oftmals betragen die vereinbarten Wartezeiten 3.Monate. Das bedeutet, dass die Versicherung erst nach dieser Wartezeit einspringt und Kosten übernimmt. Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, dass die Rechtsschutzversicherung auch eine telefonische Beratung bietet.
Möchte man sich gerne mit einer Rechtsschutzversicherung absichern, dann sollte man beachten, dass Rechtsschutz nicht gleich Rechtsschutz ist. Es gibt keine Rechtsschutzversicherung, die alle Rechtsfälle abdeckt, dies wäre auch nicht wirklich sinnvoll und ist zu teurer. Vielmehr bieten die Versicherungsunternehmen Rechtsschutzversicherungen für unterschiedliche Lebensbereiche an, die auch frei miteinander kombiniert werden können. Die Rechtsversicherungen werden grob in die Sparten Verkehrsrechtsschutz, Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz und Mieter- bzw. Wohnrechtsschutz unterschieden. Als Versicherungsnehmer ist es also wichtig, sich darüber Gedanken zu machen, in welchen Bereichen eine Rechtsschutzversicherung am sinnvollsten ist, um eine geeignete Rechtsschutzversicherung abschließen zu können.
Quelle: privatekrankenversicherung.eu
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