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Rechtsschutzversicherung Erbrecht - Ist das versichert?





Für welche Rechtsstreitigkeiten notwendig?

Vorstellbar sind verschiedene Szenarien, in denen eine Rechtsschutzversicherung benötigt wird, welche Streitigkeiten aus dem Rechtsfeld der Erbschaften abdeckt. Kosten entstehen bei der Verfassung eines Testamentes, sowie der notariellen Beglaubigung. Ist der Erbfall erst mal eingetreten, kommt es nicht selten zu Erbstreitigkeiten, welche nicht selten vor Gericht ausgefochten werden. Je nach Erbsumme sind die Kosten nicht unerheblich. Verständlich, dass hier der Wunsch nach Versicherungsschutz besteht. Nur lohnt sich der Gang zur Rechtsschutzversicherung?

Das sagen die Versicherungsbedingungen?

Wir ziehen hier die Musterbedingungen des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V) zu Rate. Hier heisst es in §3 (2) g) der ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten wie folgt “aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts, soweit nicht Beratungs-Rechtsschutz gem. § 2 k) besteht. Also wie es scheint, hat man eine Rechtsschutzversicherung Erbrecht ist aber nicht versichert? Auf den ersten Blick scheint es so zu sein. Aber was hat es mit §2 k) auf sich? Wieder schauen wir in die Musterbedingungen. Dort steht wie folgt geschrieben: Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Je nach Vereinbarung umfasst der Versicherungsschutz Beratungs- Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartner-schafts- und Erbrecht für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in Familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängen..

Übersetzt heisst das:

Wenn es um Erbstreitigkeiten geht und um das Erbe mit Hilfe seiner Rechtsschutzversicherung gekämpft werden soll, besteht nach den Musterversicherungsbedingungen KEIN Versicherungsschutz. Möchten Sie sich jedoch nur beraten lassen, dann werden die Kosten der Erstberatung übernommen... Die Beratungsgebühr für ein solches Gespräch ist ist § 34 Abs. 1 S. 3 RVG geregelt und beträgt für ein Privatmann 190.-- Euro, soweit keine individuelle Vereinbarung mit dem Anwalt getroffen wurde. Da viele Versicherte eine Selbstbeteiligung im Vertrag haben, ist also nicht wirklich geholfen.

Was sagt der Markt?

Die Versicherungsbedingungen des GDV sind nicht verbindlich für die Rechtsschutzversicherer. Dies erhöht natürlich nicht gerade die Transparenz der Produkte. Wenn man die Anbieter vergleicht, dann findet man auch Tarife, welche auch in Erbrechtsangelegenheiten einen Teil der Kosten übernehmen. So bieten einige Gesellschaften auch einen Beratungsrechtsschutz für das Erstellen eines Testamentes an. Dies ist im o.g. Beratungsrechtsschutz nicht versichert, da der Rechtsschutzfall erst dann Eintritt, wenn sich eine Lebenslage verändert. Der Testamentsrechtsschutz übernimmt die Kosten bis zu einer gewissen Entschädigungshöchstgrenze und das meist nur einmal während der Vertragslaufzeit.

Auch gibt es Versicherer, welche den Beratungsrechtsschutz für Erbrechtsangelegenheiten ausdehnen und nicht nur eine Erstberatung zulassen, sondern lediglich eine Höchstentschädigung vereinbaren.





Rechtsschutz durchs Hintertürchen?

Rechtsschutzversicherung Erbrecht Testament etc sind offenbar Begrifflichkeiten, welche dazuführen, dass der Versicherungsschutz nur sehr eingeschränkt möglich ist. Nach Abzug einer Selbstbeteiligung bleibt oft kaum noch etwas übrig. Nur welche Möglichkeiten gibt es noch?

Telefonische Erstberatung

Viele Versicherer bieten eine Telefonische Erstberatung auch in nicht versicherten Angelegenheiten. Der Vorteil ist hier, dass keine Selbstbeteiligung anfällt. Da eben auch nicht versicherte Angelegenheiten in den Versicherungsschutz fallen, kann man sich auf diese Art und Weise einen fachkundigen Rat einholen!

Rechtsschutz durch Mediation

Mediationsrechtsschutz wird am Markt immer mehr angeboten. Hier tritt ein Mediator zwischen den Streitenden und versucht zu vermitteln. Anstelle des Beratungsrechtsschutzes kann man den Mediationsrechtsschutz nutzen. Hier gibt es keine Entschädigungshöchstgrenze und die Erbstreitigkeiten können vielleicht auch ohne gerichtliche Auseinandersetzung geklärt werden.

Leistungsfälle aus der Praxis

Streit ums Erbe

Nachdem die Eltern verschieden sind, trafen sich die Kinder beim Notar zur Testamentseröffnung. Sehr überrascht war die Tochter, als sie leer ausging. Damit konnte und wollte Sie sich nicht abfinden und ging zum Anwalt. Mit einer Rechtsschutz dachte Sie, werden die Kosten übernommen. Das Erbstreitigkeiten nicht versichert sind, damit rechnete Sie nicht. Ihr Anwalt informierte Sie, dass lediglich die Erstberatung versichert sei. So erfuhr Sie, dass Sie ein Recht auf einen Pflichtanteilt hat. Die Kosten für die Beratung in Höhe von 190.-- Euro wurden durch den Rechtsschutzversicherer beglichen, eine Selbstbeteiligung hatte Sie nicht vereinbart.

Testamentserstellung – Fall für die Rechtsschutzversicherung?

Je älter man wird, desto mehr macht man sich Gedanken über ein Testament. Natürlich entstehen hier Kosten, welche meistens nicht von der Versicherung übernommen werden. So ging Herr Schmidt zum Anwalt. Dieser wies seinen Mandanten darauf hin, dass gute Rechtsschutzbedingungen auch einen Beratungsrechtsschutz für die Testamentserstellung bieten. Herr Schmidt war erfreut, als er bei seiner Versicherung anrief und diese Ihm mitteilte, dass Kosten bis zur Höhe von 500.-- Euro für die Beratung zum Erbrecht übernommen werden.

Der schnelle Griff zum Telefonhörer..

Die Familie Meyer hat eine Rechtsschutzversicherung mit einer telefonischen Erstberatung auch in nicht versicherten Fällen abgeschlossen. Als nun unverhofft die Mutter verstirbt, sind Erbstreitigkeiten vorprogrammiert. Familie Meyer würde sich gern informieren, wie am Besten vorzugehen ist. Daher ruft sie bei Ihrem Rechtsschutzversicherer an. Dieser stellt weiter an einen Rechtsanwalt, welcher Familie Meyer die entscheidenden Tipps am Telefon gibt...

Fazit

Wer in Streitigkeiten verwickelt wird, welche sich im Rechtsbereich des Erbrechtes befinden, kann in der Regel nicht mit einer Übernahme der Kosten durch die Versicherung rechnen. Aber auch bei einer Rechtsschutzversicherung Erbrecht gibt es durchaus Möglichkeiten auch Kosten von der Rechtsschutzversicherung erstatten zu bekommen, welche sich durch Konfrontation mit dem Erbrecht ergeben.





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