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Tips

Anstellungsvertragsrechtsschutz

Als Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstand einer AG hat man keinen normalen Arbeitsvertrag, sondern einen Anstellungsvertrag. Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag sind in der normalen Privatrechtsschutz nicht versichert. Daher ist für einen Manger eine Anstellungsvertragsrechtsschutz zu empfehlen. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen kündigen, oder Bonuszahlungen nicht leisten. Dann hilft Ihn diese Art von Rechtsschutz Ihrer Forderungen vor Gericht durchzusetzen. Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag werden nicht vor dem Arbeitsgericht verhandelt, d.h. die zu erwartenden Kosten sind besonders hoch.

Fallbeispiel

Aufgrund angeblicher Fehler in der Geschäftsführung wird Ihnen gekündigt. Damit sind Sie nicht einverstanden und gehen vor Gericht. Der Anstellungsvertragsrechtsschutz übernimmt nun die Kosten des Rechtsstreites.

Unternehmenslösung ./. VN Lösung

Einige Gesellschaften bieten den Anstellungsvertragsrechtsschutz auch als Einzelpolice an. Versicherungsnehmer sollte immer die zu versichernde Person sein. Die sogenannte Unternehmenslösung, wo das Unternehmen der Versicherungsnehmer ist, kann nicht empfohlen werden. Im Falle eines Rechtsstreites könnte der Unternehmer beispielsweise die Police nicht zur Verfügung stellen oder die Prämienzahlungen einstellen. Ein Versicherungsvergleich wird von Versicherunsgvermittlern angeboten.